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Grundlage der Arbeit ist der §11 SGB VIII. Es gelten die Schweigeplicht und der Datenschutz.

Prinzipien der Arbeit:

1.Bedarfsorientiert

Angebote und Aktionen orientieren sich an den Bedürfnissen.

2.Freiwilligkeit

Jeder kann freiwillig kommen und arbeitet freiwillig mit.

3.Offenheit

Jeder ist willkommen, es gibt keine Voraussetzungen. (+/-12 - 27 Jahre)

4.Selbstorganisation

Für die Organisation der Angebote sind die Jugendlichen mit dem Jugendreferenten gemeinsam verantwortlich.

5.Mitbestimmung

Jugendlichesollen mitbestimmen was in der Jugendarbeit angeboten wird. Entscheidungen sollen weder vom Jugendreferenten alleine, noch von einzelnen Personen getroffen werden.

 

Was lernen Kinder/Jugendliche in der Jugendarbeit?

Jugendarbeit ist Bildung. Beispielsweise in den Bereichen soziale Bildung, biographische Bildung und Bewältigung von Alltagssituationen. Jugendarbeit fördert die soziale Bildung in dem gemeinsam Aufgaben und Angebote gemeistert werden, schafft Räume in denen Jugendliche ihre Persönlichkeit entwickeln können und zeigt Strategien auf, wie Herausforderungen im Alltag gemeistert werden können. Dies alles sind wichtige Grundlagen für ein gelingendes Leben. Deshalb ist das Engagement in der Jugendarbeit, sei es im Jugendzentrum oder im Verein, ein sehr wichtiger Baustein im jugendlichen Leben. 


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