Jugendförderprogramm Landkreis Lörrach
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lörrach hat in seiner Sitzung vom 04.06.2025 die Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Lörrach mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.
In den Jahren 2026/2027 wurde im Jugendhilfeausschuss eine 20% lineare Kürzung des Förderprogramms beschlossen.
Ab 01. Januar 2026 können Anträge nur noch online gestellt werden.
Der Antrag muss spätestens 8 Wochen nach Ende der Maßnahme online eingereicht werden.
Für Ferienfreizeiten in den Pfingst-und Sommerferien ist ein Vorantrag bis 01. April erforderlich. Der Vorantrag erfolgt ebenfalls über die Online-Plattform!
Das Kreisjugendreferat stellt, zusätzlich zu den Vereinen und Verbänden, Ausbildungsmodule für die Juleica zur Verfügung.
Wer darf einen Antrag stellen?
- Der Verein oder Träger hat seinen Sitz und seine Tätigkeit im Landkreis Lörrach oder in einem Nachbarlandkreis mit Tätigkeit im Landkreis Lörrach.
- Gefördert werden nur Teilnehmende aus dem Landkreis Lörrach.
- Es muss eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem Landratsamt Lörrach bestehen, ein Kinderschutzkonzept vorliegen und alle 5 Jahre eine Teilnahme am "Qualitätszirkel Kinderschutz" erfolgen.
- Qualifizierte Jugendleiter*innen bzw. Personen mit einem pädagogischen Berufszertifikat sind einzusetzen (Verhältnis 11 Teilnehmende : 1 Leitung).
- Richtlinien und Qualitätsstandards müssen eingehalten werden:
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Lörrach 2026
Qualitätsstandards des Jugendförderprogramms im Landkreis Lörrach
Antragstellung beim Jugendförderprogramm ab 2026
Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung ab dem 01.01.2026 ausschließlich unsere Online-Plattform
sowie unsere Teilnehmer*innen und Jugendleiter*innenlisten:
Teilnehmer*innenliste Förderprogramm Landkreis Lörrach
Jugendleiter*innenliste Förderprogramm Landkreis Lörrach
Für Materialanträge nach Ziffer 4 verwenden Sie bitte zur Auflistung der Anschaffungen unsere Excel-Vorlage:
Auflistung der Materialanschaffungen für Kinder- und Jugendarbeit
Zuschussvoraussetzung
Die Voraussetzung für eine Bezuschussung durch das Jugendförderprogramm des Landkreis Lörrach ist seit dem 01.01.2019 die Umsetzung des
Bundeskinderschutzsgesetzes SGB VIII §§8a und 72a. Dies umfasst den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Fachbereich Jugend & Familie sowie die Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes für den Verein/Verband.
Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach §72a SGB VIII
Antragsformulare - Gültig für das Jahr 2025
- Antrag_1_Freizeit_ohne_Übernachtung_Word
- Antrag_1_Freizeit_ohne_Übernachtung_PDF
- Antrag_2_Freizeiten_mit_Übernachtung_Word
- Antrag_2_Freizeiten_mit_Übernachtung_PDF
- Antrag_3_Integrative_Freizeiten_Word
- Antrag_3_Integrative_Freizeiten_PDF
- Antrag_4_Internationale_Jugendbegegnungen_im_Ausland_Word
- Antrag_4_Internationale_Jugendbegegnungen_im_Ausland_PDF
- Antrag_5_Internationale_Jugendbegegnungen_im_Inland_Word
- Antrag_5_Internationale_Jugendbegegnungen_im_Inland_PDF
- Antrag_6_Jugendbegegnungen_in_der_Regio_F-CH-D_Word
- Antrag_6_Jugendbegegnungen_in_der_Regio_F-CH-D_PDF
- Antrag_7_JugendleiterInnen-Schulungen_und_Seminare_Word
- Antrag_7_JugendleiterInnen-Schulungen_und_Seminare_PDF
- Antrag_8_Projekte_der_Jugendarbeit_Word
- Antrag_8_Projekte_der_Jugendarbeit_PDF
- Antrag_9_Material_Word
- Antrag_9_Material_PDF
- Formular_JL_JugendleiterInnenliste
- Formular TL_TeilnehmerInnenliste
Weitere Förderprogramme:
Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen der Stadt Weil am Rhein
Zuschüsse für Jugendfreizeiten der Stadt Lörrach
Talent im Land - Schülerstipendien für begabte Zuwanderer
Finanzierungsdatenbank Servicestelle Jugend Baden-Württemberg
Jugendstipendium Baden-Württemberg
Landesjugendplan Baden-Württemberg

Gewährung von Jugendhilfe für Ferienfreizeiten
Die Freizeiten müssen mindestens 14 Tage höchstens 21 Tage dauern.
5,10 € pro Tag/ TeilnehmerIn
Antragstellung: muss vor der Maßnahme erfolgen mit speziellem Antragsformular bei der zuständigen SachbearbeiterIn des Jugendamtes.
Adresse & Beratung:
Landratsamt - Fachbereich Jugend & Familie -
Frau Schrapp Tel.:07621-4105285
Herr Machutta Tel.: 07621-4105286



