Jugendförderprogramm Landkreis Lörrach

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lörrach hat in seiner Sitzung vom 02.07.09 die Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Lörrach mit Wirkung zum 01.08.09 beschlossen. Die Änderungen wurden gemeinsam mit dem Kreisjugendring Lörrach erarbeitet. Dabei wurde der Schwerpunkt der Förderung auf die Qualifizierung in der Jugendarbeit gelegt.
Das bedeutet eine höhere Bezuschussung bei den JugendleiterInnen-Schulungen. Des Weiteren werden Freizeiten nur noch gefördert, wenn diese von qualifizierten JugendleiterInnen d.h. InhaberInnen einer Juleica (JugendleiterInnencard für Ehrenamtliche) bzw. Personen mit einem pädagogischen Berufszertifikat, geleitet werden. Entsprechende Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendfreizeiten müssen ebenfalls erfüllt sein. Das Kreisjugendreferat stellt, zusätzlich zu den Vereinen und Verbänden, Ausbildungsmodule für die Juleica zur Verfügung.

Antragsstellung beim Jugendförderprogramm

Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Lörrach

Qualitätsstandards des Jugendförderprogramms des Landkreis' Lörrach

 

Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung ausschließlich unsere Formulare, Teilnehmer*innen und Jugendleiter*innenlisten (siehe Antragsformulare)!


Zuschussvoraussetzung

Die Voraussetzung für eine Bezuschussung durch das Jugendförderprogramm des Landkreis Lörrach ist seit dem 01.01.2019 die Umsetzung des

Bundeskinderschutzsgesetzes SGB VIII §§8a und 72a. Dies umfasst den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Fachbereich Jugend & Familie sowie die Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes für den Verein/Verband.

 Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz

Anlagen Kinderschutz

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach §72a SGB VIII

 Checkliste - Kinderschutz


Antragsformulare


Weitere Förderprogramme:

Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen der Stadt Weil am Rhein

Zuschüsse für Jugendfreizeiten der Stadt Lörrach

Talent im Land - Schülerstipendien für begabte Zuwanderer

Finanzierungsdatenbank Servicestelle Jugend Baden-Württemberg

Jugendstipendium Baden-Württemberg

Landesjugendplan Baden-Württemberg

Jugendstiftung

Jugendfonds Landkreis Lörrach

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Gewährung von Jugendhilfe für Ferienfreizeiten

Die Freizeiten müssen mindestens 14 Tage höchstens 21 Tage dauern.
5,10 € pro Tag/ TeilnehmerIn

Antragstellung: muss vor der Maßnahme erfolgen mit speziellem Antragsformular bei der zuständigen SachbearbeiterIn des Jugendamtes.

Adresse & Beratung:

Landratsamt - Fachbereich Jugend & Familie -
Frau Schrapp Tel.:07621-4105285
Herr Machutta Tel.: 07621-4105286